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Lohn und Gehalt | Tank- und Geschenkgutscheine als Sachbezug
Der BFH hat in drei Entscheidungen vom grundlegende Ausführungen zur Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug gemacht. Danach ist für die Einstufung als Barlohn oder Sachbezug die arbeitsvertragliche Regelung entscheidend; es kommt somit nicht darauf an, wie der Arbeitgeber diese arbeitsvertragliche Verpflichtung erfüllt:
Eine Barlohnzuwendung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag eine Geldzahlung verlangen kann. Besteht ein derartiger Anspruch, ist Barlohn auch dann gegeben, wenn der Arbeitgeber den Barlohn nicht auszahlt, sondern stattdessen z. B. eine Verbindlichkeit des Arbeitnehmers aus einem Miet- oder Kaufvertrag erfüllt oder dem Arbeitnehmer einen Warengutschein zuwendet.
Um einen Sachbezug handelt es...