Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH unter der Bedingung der kartellrechtlichen
Unbedenklichkeit
Leitsatz
Steht ein Anteilstausch unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Bundeskartellamts, sind die neuen Anteile bei
der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nach zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu einem vor der
Zustimmung liegenden Bewertungsstichtag nicht zu berücksichtigen.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen dem Abschluss des Geschäftes und der Genehmigung ein Zeitraum von mehreren Monaten
liegt und ernstlich damit gerechnet werden muss, dass die erforderliche Genehmigung nicht erteilt werden wird.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 938 Nr. 11 BAAAD-61994
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