Das Finanzamt ist an der Änderung einer Steuerfestsetzung wegen Nichtberücksichtigung einer Besteuerungsgrundlage in der erkennbaren
(aber unzutreffenden) Annahme, dass diese in einem anderen Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen sei, nicht durch ein rechtskräftiges
Urteil, das die (unzutreffende) Berücksichtigung in dem anderen Veranlagungszeitraum bestätigt, gehindert, wenn (aufgrund
späterer Klage gegen einen Änderungsbescheid) zwei denselben Streitgegenstand betreffende, sich widersprechende finanzgerichtliche
Urteile existieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 10 Nr. 24 EFG 2011 S. 853 Nr. 10 MAAAD-61986
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