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FG München Urteil v. - 8 K 858/08 EFG 2011 S. 1071 Nr. 12

Gesetze: DBA AUT Art. 15 Abs. 1 S. 1 DBA AUT Art. 15 Abs. 1 S. 2 EStG § 1 Abs. 4

Besteuerungsrecht für eine nach Wegzug des Arbeitnehmers nach Österreich ausgezahlte Abfindung

Leitsatz

1. Erhält ein vormals in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer für die Auflösung seines Dienstverhältnisses eine Abfindung, die ihm erst nach seinem Wegzug nach Österreich ausgezahlt wird, so steht Österreich als Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DBA Österreich das Besteuerungsrecht zu.

2. Das Besteuerungsrecht der BRD wäre nur dann gegeben, wenn es sich bei den streitigen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit um eine Vergütung für eine im Inland konkret ausgeübte Tätigkeit handelt. Das ist jedoch bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht der Fall.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1526 Nr. 24
EFG 2011 S. 1071 Nr. 12
NAAAD-61977

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