Zum Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheids bei Dokumentation auf „Rollkarte”
Leitsatz
1. Bestreitet der Steuerpflichtige den Erhalt eines Steuerbescheids, so trägt das Finanzamt die Feststellungslast für den
Zugang. Bei der Überzeugungsbildung des Senats auf Grund von Indizienbeweisen sind alle konkreten Umstände des Falles zu berücksichtigen.
Hierzu kann auch das Verhalten des Steuerpflichtigen nach Erhalt einer Steuererstattung gehören.
2. Das bei einem privaten Briefzustellunternehmen standardisierte Verfahren, wonach jede Briefsendung mit einem Barcode versehen
wird, alle Barcodes der jeweiligen Botentour nebst der jeweiligen Adresse des Empfängers der Sendung auf einer sog. „Rollkarte”
aufgelistet und hierauf vom Boten die Uhrzeit des jeweiligen Posteinwurfs bzw. etwaige Zustellhindernisse vermerkt werden,
stellt ein starkes Indiz für den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks dar, wenn der Bote zuverlässig ist und die Rollkarte
keine Zustellhindernisse für das maßgebliche Schriftstück ausweist.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 754 Nr. 9 DAAAD-61976
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