Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei einer versehentlichen Nichtübernahme der Lohnersatzleistungen aus dem Erklärungsvordruck in die elektronische Erfassung - Mustereinspruch
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Offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 Satz 1 AO - Liegt eine „offenbare” Unrichtigkeit dann nicht mehr vor, wenn die Überprüfung des Bescheids und des Akteninhalts eine Auswertung des EDV-Datenspeichers, eine Anfertigung einer Probeberechnung oder den Abgleich mit Daten der Vor- bzw. Folgejahre erfordert?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
TAAAD-61894