Keine Einschränkung des Ansatzwahlrechts nach § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG a.F. durch § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a.F., wenn bei einer Einbringung von zwei Betrieben einer negatives und der andere positives (Eigen-)Kapital ausweist - Mustereinspruch
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Wird das Ansatzwahlrecht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG a.F. durch § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a.F. eingeschränkt, wenn bei einer Einbringung von zwei Betrieben einer negatives und der andere positives (Eigen-)Kapital ausweist? - Darf das (Eigen-)Kapital entsprechend saldiert werden oder sind die Einbringungen jeweils gesondert zu betrachten?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
DAAAD-61856