Arbeitshilfe - Stand: 16.11.2011

Keine Einschränkung des Ansatzwahlrechts nach § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG a.F. durch § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a.F., wenn bei einer Einbringung von zwei Betrieben einer negatives und der andere positives (Eigen-)Kapital ausweist - Mustereinspruch

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Wird das Ansatzwahlrecht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG a.F. durch § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a.F. eingeschränkt, wenn bei einer Einbringung von zwei Betrieben einer negatives und der andere positives (Eigen-)Kapital ausweist? - Darf das (Eigen-)Kapital entsprechend saldiert werden oder sind die Einbringungen jeweils gesondert zu betrachten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

Datei öffnen

Fundstelle(n):
DAAAD-61856