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Einkommensteuer | Bewirtungsaufwendungen von Betreibern von Hotel-Restaurants
Das entschieden, dass Betreiber von Hotel-Restaurants Bewirtungsaufwendungen nicht generell unbegrenzt absetzen können. Geklagt hatte ein Unternehmen, das ein Hotel mit einem Restaurant der gehobenen Gastronomie betrieb. Das Finanzamt hatte Bewirtungsaufwendungen für Geschäftspartner – überwiegend Reiseveranstalter und Eventmanager – sowie Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier des Hotels nur eingeschränkt zum Abzug zugelassen. Im Ergebnis ohne Erfolg berief die Klägerin sich auf die Ausnahmevorschrift für Gastwirte. Die Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG ist nicht uneingeschränkt auf alle Restaurantbetreiber für jegliche Art von Bewirtungsaufwendungen anwendbar. Die Regelung ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass nur ...