Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Keine sog. erweiterte Kürzung bei Beteiligung einer Grundstücks-GmbH an vermögensverwaltender KG
Nach dem ist einer grundstücksverwaltenden GmbH, die als Komplementärin an einer ihrerseits vermögensverwaltenden KG beteiligt ist, nicht die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu gewähren.
Die Entscheidung liegt auf der Linie der restriktiven Auslegung der sog. erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Als steuerschädlich erwies sich für die klagende grundstücksverwaltend i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tätige GmbH im Streitfall, dass sie Komplementärin (ohne Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis) einer vermögensverwaltenden KG war, die nur ein Geschäftshaus vermietete und nicht gewerblich geprägt war. Es wäre nicht abwegig gewesen, wenn man für [i]Schöneborn, NWB 2/2010 S. 112diesen „Zebra-Fall” mittels der Bruchteilsbetrachtung die Beteiligung wie eine eigene Tätigkeit der Klägerin beurt...