BFH - I R 92/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KStG § 8b Abs 3, GewStG § 8 Nr 5, InvStG § 2 Abs 2, InvStG § 8 Abs 2
Rechtsfrage
1. Ist eine Gewinnminderung aufgrund eines negativen Aktiengewinns aus einer verdeckten Einlage von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft an einem sog. Spezial-Sondervermögen bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG i.V.m. § 8 Abs. 2 InvStG zu berücksichtigen?
2. Sind Erträge aus Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft an einem sog. Spezial-Sondervermögen nach § 8 Nr. 5 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, soweit sie auf Gewinnanteile aus Beteiligungen des Spezial-Sondervermögens entfallen und damit nach § 8b Abs. 1 KStG i.V.m. § 2 Abs. 2 InvStG bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft außer Ansatz bleiben?
Gewerbesteuer; Gewinn; Hinzurechnung; Minderung; Verdeckte Einlage
Fundstelle(n):
VAAAD-61516