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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 228/08

Gesetze: EnergieRL Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) Unterabs. 1 EnergieRL Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) Unterabs. 2 EnergieRL Art. 24 Abs. 1 EnergieStG§ 21 Abs. 1 S. 1 EnergieStG§ 27 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG § 66 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a) EnergieStV § 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 1EnergieStV § 60 Abs. 3 Nr. 1EnergieStV § 60 Abs. 3 Nr. 2EnergieStV § 60 Abs. 3 Nr. 6EnergieStV § 60 Abs. 5

Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt

Leitsatz

  1. Die EG-EnergieRL fordert keine Energiesteuerbefreiung für gemeinnützige Schifffahrt; das deutsche EnergieStG enthält keine solche Befreiung.

  2. Private nichtgewerbliche Schifffahrt ist auch die Schifffahrt eines Vereins für gemeinnützige Zwecke.

Fundstelle(n):
IAAAD-61487

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