Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitalverkehrsfreiheit für Erbfälle mit Drittstaatenvermögen
Aufgrund des NWB MAAAD-59903 wird sich der EuGH demnächst mit der Grundsatzfrage auseinandersetzen müssen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vererbung von Anteilen an einer Drittstaaten-Gesellschaft in den Schutzbereich der Kapitalverkehrsfreiheit fällt, mit der Folge, dass auf einen solchen Erbfall die für die Vererbung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften im Streitjahr vorgesehenen Steuervergünstigungen des § 13a ErbStG anzuwenden sind. Die Vorlage des BFH dürfte Auswirkungen für sämtliche in den §§ 13 – 13b ErbStG geregelten Begünstigungstatbestände haben.
I. Zum Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits vor dem BFH
[i]Finanzamt setzte kanadische Beteiligung ohne Abzug nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anDie Klägerin und Revisionsklägerin ist Alleinerbin ihres im Jahre 2007 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehört u. a. eine 100 % des Kapitals umfassende Beteiligung an einer kanadischen Kapitalgesellschaft. Das beklagte Finanzamt setzte die Beteiligung mit ihrem vollen Wert an, ohne davon den nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorgesehenen Freibetrag in Höhe von 225.000 € zum Abzug zu bringen. Außerdem verweigerte das Finanzamt die Anwendung des Abs. 2 der Vorschrift, wonach die vererbte Beteiligung nur mit 6...