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Vorruhestandsbeihilfe des Freistaats Sachsen als Teil des Veräußerungsgewinns eines Landwirts
(1) Die Vorruhestandsbeihilfe des Freistaats Sachsen gehört zum Veräußerungserlös, wenn sie dem Gesellschafter einer landwirtschaftlichen GbR im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus der GbR bewilligt wurde. (2) Ein Wahlrecht zur Besteuerung der Vorruhestandsbeihilfe als nachträgliche Betriebseinnahme mit dem Zufluss der jeweiligen Zahlungen steht dem ausgeschiedenen Gesellschafter nicht zu (Bezug: § 13 Abs. 7, § 14 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 24 Nr. 2, § 34 EStG; § 135 Abs. 3, § 139 Abs. 4 FGO).
Hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft in Sachsen einem Landwirt bei Einstellung jeglicher landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit und der Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebs an andere Landwirte eine Vorruhestandsbeihilfe gezahlt, steht die Zahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veräußerung des land...