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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 14 | Eigenheimzulage: Keine Förderung für Zweitobjekte im EU-Ausland

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH ist es europarechtlich nicht geboten, einem in Deutschland lebenden Bürger eine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu gewähren. Nach Auffassung des BFH ist eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des EuGH, die Grenzpendler betraf, auf unbeschränkt Steuerpflichtige nicht übertragbar.

Die Eigenheimzulage ist zwar längst abgeschafft. Und wird seit Januar 2006 nicht mehr neu gewährt. Eine wichtige Frage war aber noch ungeklärt: Haben unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit einem Erstwohnsitz in Deutschland Anspruch auf die Eigenheimzulage für eine Zweitwohnung im EU-Ausland? Also beispielsweise in Spanien, Italien, Frankreich oder einem anderen EU-Land? Der Bundesfinanzhof hat dies jetzt verneint und bestätigt damit die Auffassung des Bundesfinanzministeriums.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Jahr 2008 entschieden: Es verstößt gegen EU-Recht, wenn ein Grenzpendler, der in Deutschland arbeitet und im EU-Ausland lebt, keine Eigenheimzulage erhält. Dieses Urteil hatte die Hoffnung geweckt, dass auch eine Zweitwohnung in einem anderen EU-Staat begünstigt sein kan...