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Track 06 | Abfindungen: Geringfügigkeitsgrenze von 5 % bei Zusammenballung
Das BMF hat sein Schreiben aus dem Jahr 2004 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen ergänzt und die Anwendung von zwei aktuellen BFH-Urteilen geregelt. Praxisrelevant ist insbesondere die Klarstellung, dass eine Zahlung in einem anderen Veranlagungszeitraum unschädlich ist, wenn sie maximal 5 % der Hauptleistung beträgt.
Ergänzt hat aktuell das Bundesfinanzministerium sein Schreiben aus dem Jahr 2004 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen. Das BMF regelt die Anwendung von zwei aktuellen BFH-Urteilen. Die Grundsätze der Verwaltungsanweisung sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Voraussetzung für die Tarifbegünstigung von Abfindungen ist, dass Einkünfte zusammengeballt zufließen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird gefordert: Der Steuerpflichtige muss infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhalten, als er bei einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bekommen hätte.
Für den Praktiker stellt sich die Frage: Wie ist die Höhe der Einkünfte zu ermitteln, die ein Arbeitnehmer ohne Kündigung erhalten hätte...