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Gewerbesteuer | Keine Steuerfreiheit des Lotterieveranstalters
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Der private Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie kann weder die Gewerbesteuerfreiheit nach § 3 Nr. 1 GewStG in Anspruch nehmen noch ist er Einnehmer einer staatlichen Lotterie i. S. des § 13 GewStDV. (2) Gegen die hieraus folgende Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die Entscheidung steht in engem Zusammenhang mit dem o. g. in dem es darum geht, inwieweit bei der Klägerin Spielgewinnansprüche der Teilnehmer von [i]BFH, Urteil v. 1. 12. 2010 - IV R 17/09 NWB OAAAD-61300 Spielgewinngemeinschaften den Gewinn mindern. Der BFH sieht keine Möglichkeit und Notwendigkeit, nicht staatlichen Lotterie-Veranstaltern oder den für sie tätig...