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NWB BB 3/2011 S. 67

Forderungsmanagement: Neue EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben Ende Januar Maßnahmen beschlossen, damit Rechnungen pünktlicher bezahlt werden. Die öffentliche Hand muss laut der Richtlinie künftig Forderungen innerhalb von 30 Tagen begleichen. Für Geschäfte zwischen Unternehmen soll eine maximale Zah-lungsfrist von 60 Tagen gelten.

Die Richtlinie gilt nur für Handelsgeschäfte und Geschäfte zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand. Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und privaten Verbrauchern sind von den neuen Vorschriften nicht betroffen. Bei Handelsgeschäften und Geschäften mit der öffentlichen Hand dürfen Unternehmen ihre Verzugsschäden laut der Richtlinie grundsätzlich vom Schuldner als Verursacher wieder einfordern. Dazu zählen auch die Kosten für externe Inkass...