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FG Münster Urteil v. - 5 K 3133/08 U EFG 2011 S. 1107 Nr. 12

Gesetze: UStG § 12 Abs 2 Nr 4

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuersatz bei Lieferung von Rinderembryonen

Leitsatz

Die Lieferung von Rinderembryonen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1107 Nr. 12
AAAAD-61241

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