Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters – Ausschluss bei Kindergeldbezug in Polen
Leitsatz
Die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird in den Zeiträumen, in denen ein polnischer Saisonarbeiter nicht im Inland
als Arbeitnehmer tätig war und deshalb auch keine Beiträge zur deutschen Arbeitslosenversicherung leistete, nicht durch die
die VO (EWG) 1408/71 verdrängt.
Auch die Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 EStG begründet deshalb in diesen
Zeiträumen keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn für das in Polen wohnhafte Kind dem deutschen Kindergeld vergleichbare polnische
Familienleistungen gewährt wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 716 Nr. 8 PAAAD-60867
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