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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 1955/2008 EFG 2011 S. 981 Nr. 11

Gesetze: KStG §§ 8 Abs. 1, 26 Abs. 4 u. 5 DBABR Art. 24 Abs. 1 Buchst. c, 10

Steuerbefreiung von Erträgen aus einer brasilianischen Enkelgesellschaft

Leitsatz

Nach Art. 24 Abs. 1 Buchstabe c des DBA Brasilien werden Dividenden, die unter Artikel 10 des DBA Brasilien fallen und an eine in der Bundesrepublik ansässige Gesellschaft von einer in Brasilien ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren Kapital zu mindestens 25 vom Hundert unmittelbar der deutschen Gesellschaft gehört, von der Bemessungsgrundlage der deutschen Körperschaftsteuer ausgenommen.

Die Fiktion des § 26 Abs. 5 KStG erstreckt sich nicht nur auf die Anrechenbarkeit der ausländischen Quellensteuer, von der in den Absätzen 1 bis 4 des § 26 KStG die Rede ist, sondern insgesamt auf die Besteuerung der ausländischen Einkunftsteile und führt somit auch zur Anwendung des DBA Brasilien für die Erträge der Muttergesellschaft, die letztendlich von der Enkelgesellschaft in Brasilien stammen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 350 Nr. 6
EFG 2011 S. 981 Nr. 11
IStR 2011 S. 229 Nr. 6
IWB-Kurznachricht Nr. 14/2011 S. 506
Ubg 2012 S. 270 Nr. 4
LAAAD-60864

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