3. Die Steuerbefreiung für
Ausfuhrlieferungen ist auf Entnahmen nicht anwendbar, weil die Entnahme eines
Gegenstands einer unbewegten Lieferung gleichzustellen ist; die Entnahme als
solche erfolgt stets ohne Fortbewegung des Gegenstands.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1022 Nr. 11 NAAAD-60846
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.