Nichtsteuerbare hoheitliche Tätigkeit bei der entgeltlichen Überlassung von Parkflächen
Leitsatz
1) Erlässt eine Gemeinde für einen bestimmten Bereich ein zeitlich befristetes Parkverbot und gestattet ein gebührenpflichtiges
Parken nur an bestimmten Stellen, so dient diese Maßnahme dem Verkehrsfluss und ist damit dem hoheitlichen Bereich der Gemeinde
zuzuordnen.
2) Die Nichtbesteuerung von Gebühren aus einer Parkraumbewirtschaftung führt nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen, wenn
die Gemeinde das Parken in dem betroffenen Bereich die meiste Zeit über unentgeltlich erlaubt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1071 Nr. 17 EFG 2011 S. 676 Nr. 7 RAAAD-60823
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