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Erfüllung des Veräußerungstatbestands des § 17 EStG durch Übergang des besitzlosen wirtschaftlichen Eigentums an auf einem Verwahrdepot des Veräußerers befindlichen Aktien
Der Veräußerungstatbestand des § 17 Abs. 1 EStG kann auch dann schon zum Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht sein, wenn die veräußerten Anteile zwar nach der Veräußerung noch bis zum dinglichen Eigentumsübergang auf einem Verwahrdepot des Veräußerers bleiben, das besitzlose wirtschaftliche Eigentum jedoch bereits zum Zeitpunkt der Veräußerung auf den Erwerber übergeht. Hierzu ist jedoch u. a. erforderlich, dass der Veräußerer bezüglich der Anteile allein den Weisungen des Erwerbers zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann (Bezug: § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG 2002; § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO).
Eine Veräußerung i. S. von § 17 EStG wird mit der Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums i. S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf den Erwerber verwirklicht. Das wirtschaf...