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Gewinn eines Ein-Objekt-Leasingsfonds aus der Veräußerung dieses Objekts als laufender, der Gewerbesteuer unterliegender Gewinn
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Gewinn eines Leasing-Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, der als einziges Anlagevermögen ein Flugzeug hat, aus der Veräußerung dieses Flugzeugs zu einem gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn und nicht zu einem tarifbegünstigten Aufgabegewinn führt, wenn die Veräußerung Bestandteil eines einheitlichen Geschäftskonzepts der gesamten unternehmerischen Tätigkeit des Fonds ist (Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, § 34 EStG 2002; § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FGO).
Der BFH hält damit weiter an seinem (Kurzinfo StuB 2007 S. 672) fest. Auch das hierzu ergangene, Ein-Objekt-Gesellschaften betreffende