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BFH 13.10.2010 I R 79/09, StuB 3/2011 S. 116

Körperschaftsteuer | Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Aktienverkauf infolge „Squeeze out” unzulässig

(1) Für den Veräußerungsgewinn aus der Übertragung von Aktien nach §§ 327a ff. AktG (sog. Squeeze-out) kann keine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden. (2) Es ist weder aus verfassungs- noch aus unionsrechtlicher Sicht zu beanstanden, dass § 8b Abs. 3 KStG 2002 a. F. auch den Abzug von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen ausschließt (Bezug: R 35 EStR 2001; R 6.6 EStR 2009; § 327a ff. AktG; § 8b Abs. 3, §§ 14 ff. KStG 2002 a. F.; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 43, 56 EG).

Praxishinweise

(1) Die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE, siehe R 35 EStR 2001 bzw. R 6.6. EStR 2009) ist nach der BFH-Rechtsprechung ausnahmsweise dann möglich, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Das Squeeze-out, wenn also Minderheitsgesel...