Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2012

Voraussetzungen des fiktiven Unterhaltsanspruchs gegen den Kindesvater nach § 1615l Abs. 2 BGB - Berücksichtigung des fiktiven Unterhaltsanspruchs gegen den Kindesvater bei der Ermittlung des Grenzbetrags - Mustereinspruch

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Kindergeldanspruch für ein Kind, dass anlässlich einer Geburt seine Ausbildung wegen Mutterschutz und Elternzeit unterbricht, diese aber nach der Geburt abschließt:

Ist für die Ermittlung des Grenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ein fiktiver Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater nach § 1615l Abs. 2 BGB zu berücksichtigen, wenn ein entsprechender Zufluss der Mittel fehlt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
HAAAD-60741