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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags
Nach dem ist die Frage, ob der Mehrbedarf für ein auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachtes, volljähriges Kind in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt wird, nicht isoliert am Maßstab des Ausbildungsfreibetrags nach § 33a Abs. 2 EStG zu prüfen. Die Prüfung der Verfassungskonformität ist vielmehr unter Zusammenrechnung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG sowie des Freibetrags nach § 33a Abs. 2 EStG vorzunehmen (Anschluss an , BStBl 2010 II S. 341).
Der III. Senat des BFH folgt der Gesamtbetrachtung kindbedingter Entlastungen, die der VI. Senat in seinem Urteil VI R 63/08 entwickelt hat und nach der der Ausbildungsfreibetrag zu einer zu vernachlässigenden Größe geworden ist. Gleichwohl bleibt die Frage nach der Untergrenze, von der an die Berücksichtigung eines [i]Geserich, NWB 8/201...