Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften von zwei auf zehn Jahre;
Bezug:
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Ergänzung zum
Berechnung des Veräußerungsgewinns bei bebauten Grundstücken
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist eine konkrete Zuordnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Absetzungen für Abnutzungen, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen zu den jeweiligen Besitzzeiträumen nicht vorzunehmen.
Es wurde klargestellt, dass die Ermittlung des Veräußerungsgewinns (unter Berücksichtigung der AfA-Beträge) in allen betreffenden Fallkonstellationen in einem ersten Schritt zu erfolgen hat und erst in einem zweiten Schritt die Aufteilung des Gewinns vorzunehmen ist.
Die Aufteilung des einheitlich ermittelten Veräußerungsgewinns erfolgt dann entweder nach der Vereinfachungsregelung (monatsweise linear, vgl. Tz. II.1 des o. g. BMF-Schreibens) oder nach den Escape-Klauseln (vgl. Tz. II.2 des o. g. BMF-Schreibens) zu Gunsten der Steuerpflichtigen oder der Finanzverwaltung.
Bayerisches Landesamt für
Steuern v. - S
2256.1.1-4/2
St32
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
ESt-Kartei
BY § 23
EStG Karte 1.2.1 - Nr.
8/2011 -
DStR 2011 S. 412 Nr. 9
PAAAD-60666