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NWB Nr. 6 vom Seite 427

Gewerbesteuer für Offshore-Windparks?

Rüdiger Urbahns

Sind Offshore-Windparks Steuergegenstand i. S. des § 2 GewStG?

[i]Gewerbebetrieb/Betriebsstätte im Inland, einschließlich Zwölfmeilenzone und ...Der Gewerbesteuer unterliegt grds. jede im Inland unterhaltene Betriebsstätte nach § 2 Abs. 1 GewStG. Zum Inland gehört völkerrechtlich und vollumfänglich das sog. Küstenmeer, ein sich an das Landesgebiet eines Staats bzw. seine inneren Gewässer angrenzender Küstenstreifen mit einer Ausdehnung von bis zu zwölf Meilen (Zwölfmeilenzone). Seewärts der Zwölfmeilenzone bis maximal 200 Seemeilen Entfernung zur Küste befindet sich die sog. ausschließliche Wirtschaftszone bzw. der Festlandsockel, in der S. 428nur eingeschränkte Hoheitsrechte des Küstenstaats bestehen. Jenseits der ausschließlichen Wirtschaftszone bzw. des Festlandsockels schließt sich die sog. Hohe See an, die allen Staaten nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen zur Nutzung offen steht. Die ausschließliche Wirtschaftszone ist im Wesentlichen mit dem sog. deutschen Anteil am Festlandsockel identisch. [i]www.bsh.deEine gute graphische Darstellung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone respektive des deutschen Anteils am Festlandsockel in Nord- und Ostsee findet sich auf der Webseite des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie ...