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OLG Brandenburg Urteil v. - 3 U 61/10

Leitsatz

Leitsatz:

Ist eine Gegenleistung für die Zuwendung (hier: eines Miteigentumsanteils an Grundeigentum) augenscheinlich vereinbart worden, so kommt allenfalls eine gemischte Schenkung in Betracht. Eine solche liegt vor, wenn bei einem einheitlichen Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des Einen den Wert der Leistung des Anderen nur zum Teil entspricht, die Vertragsparteien dies wissen und übereinstimmend wollen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-60587

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