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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1414/07 EFG 2011 S. 866 Nr. 10

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3

Zu den Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf eine Kapitalbeteiligung und Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Leitsatz

1. Der Teilwert eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft ist nach denselben Kriterien zu bestimmen, die für die Bewertung der Kapitalanteile gelten.

2. Eine zahlenmäßig exakte Feststellung des Teilwertes nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG ist nicht möglich. Seine Ermittlung erfolgt durch Schätzung (§ 162 Abs. 1 AO). Die Rechtsprechung hat zur Vereinfachung und Vereinheitlichung dieser Schätzung eine Reihe von Vermutungen aufgestellt.

3. Der Teilwert einer rund drei Jahre vor der Bilanzaufstellung zu einem über dem Nennwert liegenden Kaufpreis erworbenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist nicht aufgrund von Verlustvorträgen unter die Anschaffungskosten gesunken, wenn die Gesellschaft bereits in den Jahren vor dem Erwerb (Anlauf-)Verluste erwirtschaftet hatte und der Erwerber in dem zwischen dem Beteiligungserwerb und der Bilanzaufstellung liegenden Zeitraum aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus – ohne dass Anzeichen für eine Fehlmaßnahme ersichtlich wären – Kapitalerhöhungen durchgeführt, der Gesellschaft Darlehen eingeräumt und den Rangrücktritt seiner Forderungen hinter diejenigen anderer Gläubiger erklärt hat.

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