Zu den Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf eine Kapitalbeteiligung und Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen
Leitsatz
1. Der Teilwert eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft ist nach denselben
Kriterien zu bestimmen, die für die Bewertung der Kapitalanteile gelten.
2. Eine zahlenmäßig exakte Feststellung des Teilwertes nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG ist nicht möglich. Seine Ermittlung erfolgt
durch Schätzung (§ 162 Abs. 1 AO). Die Rechtsprechung hat zur Vereinfachung und Vereinheitlichung dieser Schätzung eine Reihe
von Vermutungen aufgestellt.
3. Der Teilwert einer rund drei Jahre vor der Bilanzaufstellung zu einem über dem Nennwert liegenden Kaufpreis erworbenen
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist nicht aufgrund von Verlustvorträgen unter die Anschaffungskosten gesunken, wenn
die Gesellschaft bereits in den Jahren vor dem Erwerb (Anlauf-)Verluste erwirtschaftet hatte und der Erwerber in dem zwischen
dem Beteiligungserwerb und der Bilanzaufstellung liegenden Zeitraum aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus – ohne dass Anzeichen
für eine Fehlmaßnahme ersichtlich wären – Kapitalerhöhungen durchgeführt, der Gesellschaft Darlehen eingeräumt und den Rangrücktritt
seiner Forderungen hinter diejenigen anderer Gläubiger erklärt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.