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Auswirkung des MoMiG auf nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAD-60141 Durch das MoMiG v. wurde die Zivilrechtslage – auf die der BFH bisher tragend abgestellt hat – grundlegend geändert. Zu der Frage, ob sich aus der geänderten Zivilrechtslage Auswirkungen auf die Ermittlung der nachträglichen Anschaffungskosten gem. § 17 EStG ergeben, hat das (BStBl 2010 I S. 832) Stellung genommen.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter NWB 5/2011 S. 356.
Bisherige Rechtslage: [i]Forderungsfall kann zu nachträglichen Anschaffungskosten führenGewährt ein GmbH-Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen aus dem Privatvermögen und fällt das Darlehen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH später aus, kann der Forderungsfall im Privatvermögen nach bisheriger Rechtsprechung zu nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters für seine GmbH-Beteiligung führen. Entsprechendes gilt für die Übernahme einer Bürgschaft durch den Gesellschafter zugunsten seiner GmbH. Wurde der Gesellschafter aus der Bürgschaft in Anspruch genommen und war die Rückgriffsforderung gegenüber der GmbH wertlos, konnte dies zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung führen.
Rechtslage nach MoMiG: [i]Berücksichtigung wie bisherNach der sich im Schrifttum bisher herausgebildeten herrschenden Meinu...BStBl 2010 I S. 832