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BFH  - VI R 78/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Können neben den bereits als Werbungskosten anerkannten berufsbedingten Ausbildungsaufwendungen die wegen Nichtvorliegens einer doppelten Haushaltsführung nicht anerkannten Kosten für die auswärtige Wohnung als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zusätzlich abgezogen werden? Verhältnis § 9 EStG zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Ausbildungskosten; Auswärtige Unterbringung; Doppelte Haushaltsführung; Erststudium; Nettoprinzip; Sonderausgabe; Werbungskosten

Fundstelle(n):
TAAAD-60108

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