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BFH  - III R 68/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c

Rechtsfrage

Mehr als vier Monate unterbrochene Ausbildung zwischen Abitur und Beginn des Zivildienstes - Beendigung eines zwischenzeitlich begonnenen Wehrdienstes nach anerkannter Kriegsdienstverweigerung: Sind Verzögerungen bei der Einberufung zum Zivildienst -- ohne Einflussmöglichkeit des Kindes -- für die Anspruchsberechtigung auf Kindergeld unschädlich, so dass der Klägerin das Kindergeld auch dann zusteht, wenn der Sohn in dieser Zeit weder ausbildungsplatzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war?

Ausbildung; Grundwehrdienst; Kindergeld; Übergangszeit; Zivildienst

Fundstelle(n):
EAAAD-60058

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