Kosten für Besuchsfahrten zu Kindern sind keine außergewöhnliche
Belastungen
Anrechnung des Anspruchs auf ausländisches
Kindergeld bei Günsterprüfung
Leitsatz
1. Es bestehen keine
verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Aufwendungen eines Elternteils für
Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nicht als
außergewönliche Belastungen abziehbar sind, da diese durch die Regelungen des
Familienleistungsausgleichs abgegolten sind.
2. Erhält ein unbeschränkt
steuerpflichtiges Elternteil den vollen Freibetrag für Auslandskinder, ist ihm
auch der gesamte Kindergeldanspruch zuzurechnen.
3. Eine einschränkende Auslegung des
§ 31 S. 4 EStG dahingehend, dass das Kindergeld nur in Höhe des tatsächlich vom
Kläger bezogenen Differenzkindergeldes der tariflichen Einkommensteuer
hinzurechnen ist, ist ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 712 Nr. 8 LAAAD-60047
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