1. Wird die
Internet-Auktionsplattform „e-bay” dazu genutzt, auf längere Dauer
und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen (1.200 Verkäufe
in drei Jahren) mit Liebhaberwert zu veräußern, unterliegen die
Verkaufsentgelte der Umsatzsteuer.
2. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit
lässt sich nicht deshalb verneinen, weil es an den für die Annahme einer
Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen fehlt, wenn jeweils eigenständige und
untereinander nicht in Beziehung stehende Sammlungen verkauft werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 469 Nr. 8 BBK-Kurznachricht Nr. 4/2011 S. 151 DStRE 2011 S. 1463 Nr. 23 EFG 2011 S. 583 Nr. 6 KÖSDI 2011 S. 17421 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2011 S. 340 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2011 S. 597 XAAAD-60043
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