Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf eines durch Kaufrechtsvermächtnis erworbenen Grundstücks
Leitsatz
1. Erwirbt ein Miterbe, der am Nachlass zu 50 % beteiligt ist, aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses vom anderen, ebenfalls
zu 50 % beteiligten Miterben, ein Grundstück, liegt ein entgeltlicher Erwerb des Grundstücks zur Hälfte auch dann vor, wenn
der Erwerber kraft Vorausvermächtnis nur 25 % des Verkehrswertes für die Grundstückshälfte zu zahlen hat.
2. Die Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfüllt den gesetzlichen Tatbestand
eines privaten Veräußerungsgeschäfts hinsichtlich des entgeltlich erworbenen Grundstücksteils.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 8 Nr. 20 DStRE 2011 S. 1001 Nr. 16 EFG 2011 S. 706 Nr. 8 TAAAD-60040
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