Privater Nutzungsanteil eines Laptops bei einem Berufspiloten
Beerdigungskosten für Bruder als außergewöhnliche Belastungen
Anrechnung des Kindergelds bei barunterhaltspflichtigem Elternteil
Leitsatz
1. Wird der konkrete Umfang der beruflichen Nutzung eines Laptops nicht nachgewiesen, wird der berufliche bzw. private Nutzungsanteil
bei einem Berufspiloten auf 50 % geschätzt.
2. Die für die Beerdigung des Bruders entstandenen Kosten sind nicht als außergwöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen,
wenn wenigstens ein unterhaltspflichtiger Elternteil den Bruder überlebt.
3. Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sind der Einkommensteuer auch dann hinzuzurechnen, wenn dem Steuerpflichtigen
kein Kindergeld ausgezahlt wurde, er aber einen Ausgleichanspruch gegen die Mutter nach § 1612b Abs. 1 und 3 BGB hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 406 Nr. 7 DStRE 2011 S. 1443 Nr. 23 WAAAD-60039
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