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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 25 | Steuer-Identifikationsnummer: BFH muss über Verfassungsmäßigkeit entscheiden

Trotz erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vergabe der Steuer-Identifikationsnummern und der Speicherung der damit verbundenen Daten hat das FG Köln mehrere Musterverfahren abgewiesen. Die Kläger haben Revision eingelegt, so dass jetzt der BFH entscheiden muss, ob er die Verfahren dem BVerfG vorlegt.

Nicht vorenthalten möchten wir Ihnen die Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Steuer-Identifikationsnummer, die seit wenigen Wochen beim Bundesfinanzhof anhängig sind. Der BFH hat unter anderem das folgende Aktenzeichen mitgeteilt: .

Nach Auffassung der Bürger, die hinter den zahlreichen Musterprozessen stehen, bereitet die bundeseinheitliche Steuer-ID den Weg zum gläsernen Bürger. Es werde ein Personenkennzeichen geschaffen, das nach und nach die Erkenntnisse verschiedener Behörden über jeden Einzelnen abrufbar macht – von den Punkten in Flensburg bis hin zu ansteckenden Krankheiten. Die persönliche Identifikationsnummer verstoße daher gegen das vom Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das in Deutschland allein zuständige Finanzgericht Köln hatte im Sommer 2010 zwar erhebliche Zweifel, dass die...