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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 18-20 | Lebenspartnerschaften: Gleichstellung im ErbStG und GrEStG

Das JStG 2010 stellt Eheleute und eingetragene Lebenspartner im Erbschaftsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht gleich und enthält entsprechende Änderungen im ErbStG und GrEStG. Im Einkommensteuerrecht bleibt es aber vorerst bei einer Ungleichbehandlung.

Track 18 | Gleichstellung im ErbStG

Die nächsten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2010, die wir jetzt für Sie kommentieren, betreffen die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Umgangssprachlich auch Homo-Ehe genannt. Seit fast zehn Jahren ermöglicht es das Lebenspartnerschaftsgesetz Lesben und Schwulen ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Dazu habe ich eine interessante Zahl gelesen. In Deutschland gibt es derzeit etwa 19.000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Im Vergleich dazu: Die Zahl der Ehepaare liegt bei mehr als 18 Mio.

Das Jahressteuergesetz 2010 stellt Eheleute und eingetragene Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer gleich. Auslöser der Gesetzesänderungen ist bekanntlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten die Ungleichbehandlung im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig angesehen.

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