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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 13 | Kfz-Steuer: Besteuerung von Wohnmobilen seit 2006 ist verfassungsgemäß

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine rückwirkende Besteuerung von Wohnmobilen nach Gewicht und Schadstoffemissionen ab dem gewendet hat, nicht zur Entscheidung angenommen.

Nicht zur Entscheidung angenommen hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Besteuerung von Wohnmobilen, Reisemobilen und Caravans ab dem Jahr 2006. Damit geht ein langer Streit zu Ende.

Mit dem am verkündeten Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde für Wohnmobile eine eigenständige Fahrzeugkategorie bei der Kfz-Steuer geschaffen. Der gesonderte Tarif bemisst sich nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und den Schadstoffemissionen. Das Änderungsgesetz trat rückwirkend ab dem in Kraft. Nach einer Übergangsregelung waren Wohnmobile bis zum Jahresende 2005 jedoch nach der bisherigen Rechtspraxis zu besteuern. Also wie LKWs nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Ab dem galten dann die neuen Regeln.

Der BFH hatte im Februar 2010 entschieden: Die Halter von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t konnten nicht damit rechne...