Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 15.09.2010 X R 55/03, StuB 2/2011 S. 78

Einkommensteuer | Anwendung der Fünftelregelung auf die 1999 an einen selbständigen Handelsvertreter gezahlte Ausgleichszahlung nach § 89b HGB nicht verfassungswidrig

Dass ein selbständiger Handelsvertreter, der nach dem Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 in Ruhestand getreten ist, für die bei seinem Ausscheiden im Juli 1999 erhaltene Ausgleichszahlung nach § 89b HGB nur die Tarifermäßigung nach der Fünftelregelung und nicht wie vor 1999 den halben durchschnittlichen Steuersatz in Anspruch nehmen kann, ist nicht verfassungswidrig (Bezug: § 24 Nr. 1 Buchst. c, § 34 Abs. 1, 2 EStG 1999; Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14, Art. 20 Abs. 3 GG; § 89b HGB).

Praxishinweise

Der BFH konnte keinen Verstoß gegen Art. 3, 12, 14 GG, das Rechtsstaatsprinzip oder das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot erkennen. Der in der Literatur erhobene Vorwurf, der bei Anwendung der Fünftelregelung sprunghafte Verlauf der Grenzsteuerbelastung für das um die außerordentlichen Einkünfte bereinigte zu versteuernde ...