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FG Münster 16.12.2010 5 K 3626/03 E, NWB 4/2011 S. 259

Einkommensteuer | Rückwirkende Anordnung der Steuerpflicht für Erstattungszinsen ist verfassungsgemäß

In seiner bereits drei Tage nach der Verkündung des JStG 2010 ergangenen Entscheidung v. hat das FG Münster die Auffassung vertreten, dass die hierin gesetzlich festgeschriebene Steuerpflicht von Steuererstattungszinsen sowie deren rückwirkende Geltung für alle noch offenen Steuerfälle verfassungsgemäß sei. Auslöser für die Gesetzesverschärfung war die geänderte Rechtsprechung des BFH, nach der Steuererstattungszinsen – mangels korrespondierender Abzugsfähigkeit von Nachzahlungszinsen – keine Einkünfte aus Kapitalvermögen seien. [i]Löbe, NWB 50/2010 S. 4109Hierauf hatten sich die Kläger berufen. Hierzu ist beim BFH unter dem Az. VIII R 1/11 die Revision anhängig.