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Einkommensteuer | Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft gegen Entgelt
Das entschieden, dass die Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft, die neben der Gewährung von Gesellschaftsrechten auch in der Einräumung einer „echten” Darlehensforderung besteht, als Einbringung zu einem Mischentgelt zu werten sei. Nur soweit die Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, sei eine Buchwertfortführung nach § 24 UmwStG möglich. Soweit der Einbringende eine Vergütung in Geld erhält, liege eine Gewinnrealisierung vor. Eine Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG scheide bei einer Einbringung auf eigene Rechnung aus.
Gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf wurde zwischenzeitlich die wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassene Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird unter dem Az. X R 42/10 beim B...