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Arbeitslosenversicherung: Sonderkündigungsrecht bis März 2011
Auf Mandanten, die sich freiwillig zur Fortführung von vor ihrer Existenzgründung bestehenden Arbeitslosenversicherung entschlossen haben, kommen zum Teil drastische Beitragserhöhungen zu. Wurden 2010 noch 17,89 € (West) bzw. 15,19 € (Ost) monatlich erhoben, so sind es 2011 bereits 38,33 € bzw. 33,60 € und 2012 voraussichtlich 83,20 € bzw. 73,60 €. Die Steigerung kann noch höher ausfallen, wenn der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung angehoben wird.
Informieren Sie betroffene Mandanten über die Steigerung und darüber, dass diese bis Ende März ein Sonderkündigungsrecht haben. Eine Absicherung lohnt sich vor allem für Mandanten mit guter Ausbildung, etwa Akademiker, da sich das Arbeitslosengeld nach beruflicher Qualifikation bemisst und nicht nach der Einkommens- ...