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Wirtschaftliches Eigentum an Forderungen im Asset-Backed-Securities-Modell
Der BFH hat entschieden, dass das sog. Asset-Backed-Securities-Modell als steuerliches Gestaltungsmodell des Forderungsverkaufs – um einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zu entgehen – nicht erfolgreich sein kann, wenn das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen beim Forderungsverkäufer verblieben ist ( NWB HAAAD-56607).
Bei dem vorgenannten Modell werden die Forderungen durch einen Gewerbetreibenden an eine (meist ausländische) sog. Zweckgesellschaft verkauft. Diese Zweckgesellschaft refinanziert den Ankauf dieser Forderungen durch die Ausgabe von Wertpapieren („securities”), die ihrerseits aus den Zahlungseingängen auf die übertragenen Forderungen bedient werden sollen („asset backed”). Als Kaufpreis für die Forderungen erhält der...