Stehen Art. 10 EG (jetzt Art. 4 EU) sowie die Art. 2 und 22 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern einer in Art. 3 Abs. 2bis des Decreto-legge Nr. 40 vom , umgewandelt in das Gesetz Nr. 73 vom , enthaltenen Rechtsvorschrift des italienischen Staates entgegen, die das Finanzgericht an einer Entscheidung über das Bestehen einer nach fristgerecht eingelegtem Rechtsmittel der Verwaltung im Rechtsmittelverfahren verfolgten abgabenrechtlichen Forderung hindert und so den vollständigen Verzicht auf die bestrittene Mehrwertsteuerforderung bewirkt, sofern das Bestehen dieser Forderung in zwei Instanzen verneint wurde, ohne dass die geringste Zahlung des durch diesen Verzicht begünstigten Steuerpflichtigen auf die bestrittene Forderung erfolgt?
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