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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 80

Überblick über das aktuelle Bilanzsteuerrecht

Teil II

Dr. Jan Chr. Schumann

In Fortsetzung zu Teil I (SteuerStud 11/2010 S. 571) befasst sich der zweite Teil des Überblicks zum Bilanzsteuerrecht mit den Grundsätzen der Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen sowie der Frage des jeweiligen Ansatzes von Betriebsvermögen nach Handels- und Steuerrecht.

VI. Die Grundsätze der Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen

1. Allgemeines

Die Grundsätze der Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen gehen als rein steuerliche Regelungen dem Maßgeblichkeitsgrundsatz vor. [i]Die Unterscheidung zwischen der durch die einzelnen Einkunftsarten definierten Erwerbssphäre und der der Besteuerung entzogenen Privatsphäre (Einkommensverwendung), ist für das deutsche Einkommensteuergesetz prägend. Sie kann nicht mittels der für andere Rechtsgebiete entwickelten speziellen Zurechnungslehren beurteilt werden, sondern ist angesichts der durch das Einkommensteuergesetz kennzeichnenden Trennung von Erwerbs- und Privatsphäre selbständig zu beurteilen, vgl. BFH v. 4. 7. 1990 - GrS 2-3/88, BStBl II 1990 S. 817, NWB DokID NWB SAAAA-93408.

Sie dienen im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung der einheitlichen Abgrenzung der der Einkunftsermittlung zugrunde zu legenden Wirtschaftsgüter. Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für betriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu bestimmt sind, sind notwendiges Betriebsvermögen. Das gilt auch, wenn der Anteil ihrer eigenbetrieblichen Nutzung 50 % übersteigt.

Ist ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens fälschlicherweise dem Privatvermögen zugeordnet worden, so ist die Bilanz zu berichtigen. Hierbei handelt es sich nicht um eine ...