Bewertung einer gewerblichen Lagerhalle mit Büro-, Ausstellungs- und Werkstattraum im Sachwertverfahren
Leitsatz
Ein Grundstück mit einem Gebäude, das neben Lagerräumen und dem Werkstattbereich noch Büro- und Ausstellungsräume enthält
und dem die Lagerhalle das Gepräge gibt, ist nach Abschn. 16 Abs. 6 und 7 BewRGr im Sachwertverfahren zu bewerten. Die dort
enthaltene Aufstellung gibt einen Erfahrungssachverhalt wieder, der von den Gerichten ohne weitere Sachverhaltserforschung
zugrunde gelegt werden kann. Aus diesem Grund braucht das Gericht auch einem Beweis(ermittlungs)antrag ohne konkrete, den
Hauptfeststellungsstichtag betreffende Tatsachen nicht nachgehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1015 Nr. 16 MAAAD-59647
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