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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1914/08 EFG 2011 S. 689 Nr. 8

Gesetze: AO § 174 Abs. 4, FGO § 110

Zum Verhältnis der Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 4 AO und finanzgerichtlichem Verböserungsverbot

Leitsatz

Hat das Finanzgericht unter Hinweis auf das Verböserungsverbot von einer Änderung des ursprünglich angefochtenen Bescheid zu Lasten des Kläger abgesehen, schließt dies eine weitere Änderung nach § 174 Abs. 4 AO durch das Finanzamt aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 11 Nr. 27
DStRE 2011 S. 1091 Nr. 17
EFG 2011 S. 689 Nr. 8
IAAAD-59644

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